Die Katze erbt die Mäuse?

Als die 80jährige Witwe Dorothy Walker in London starb, war «Pussy» mehrfache Millionärin. Frauchen hatte ihre Katze als Alleinerbin eingesetzt und ihr 6,5 Millionen Franken vermacht... Wäre dies auch in der Schweiz möglich?

Hier gilt das Tier seit 1. April 2003 nicht mehr als Sache. Damit wollte der Gesetzgeber der Realität Rechnung tragen, dass Tiere eine immer grössere Rolle als soziale Partner des Menschen spielen. Doch wer erben will, muss so genannt rechtsfähig sein. Und als Tier hat Pussy in der Schweiz nach wie vor keine Rechte. Wird ein Tier nun – irrtümlicherweise – als Erbe eingesetzt, so gilt diese Verfügung als Auflage zu Lasten der eigentlichen Erben, für das Tier zu sorgen. Eine derart belastete Person hat das betreffende Tier somit aufzunehmen oder verantwortungsvoll bei Dritten zu platzieren, wobei die Mittel für Futter, Pflege, Unterbringung und Tierarzt aus dem Erbe entnommen werden können.