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Kolumne vom 2. März 2000

 Vor dem Gesetz sind manche gleicher. Das lehrt uns in diesen Tagen wieder einmal die Gauck-Behörde in Deutschland: Die Überwachung, das Abhören und Bespitzeln ehemaliger DDR-Bürger und Bürgerinnen durch die Stasi ist von allgemeinem Interesse und muss deshalb in die Öffentlichkeit gezerrt werden. Da nützt es auch nichts, dass betroffene Opfer und angebliche Täter das hohe Gericht anrufen, weil allzu Persönliches durch die Akteneinsicht offenbart wird. Wenn es aber um Akten der Staatssicherheit geht, die über Helmuth Kohl und sein Finanzgebaren geführt worden sind, dann geht es plötzlich um Persönlichkeitsschutz. Mögen die rechtswidrig erwobenen Informationen über das rechtswidrige Verhalten der CDU auch noch so aufschlussreich sein.

Schön anzusehen ist dabei das Entsetzen über das Abhören des Westens durch den ehemaligen Feind auf der anderen Seite der Mauer. Wie kann man nur zu so unschönen Methoden greifen! Das ist natürlich etwas ganz anderes, als wenn der heutige Verfassungsschutz einen V-Mann mit dem Decknamen «Förster» in die Reihen der PDS einschleust. Wenn zwei das gleiche tun, ist das halt noch lange nicht Dasselbe.

Interessant auch: Die Richtigkeit von Stasi-Akten wird plötzlich angezweifelt. MfS-Protokolle sind offenbar nur dann glaubwürdig, wenn Persönlichkeiten wie Gregor Gysi oder andere linke Funktionäre im Osten als IM-Spitzel verteufelt werden sollen.

Besonders interessant ist dabei aber die Rolle der Medien, die nun auf eben diesen Sachverhalt und die «Opfer» Gysi und Co. hinweisen. Die gleichen Medien notabene, die jahrelang Gysi und Co. mit IM-Vorwürfen und Stasi-Akten gejagt haben.