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Wenn niemand alles bekommt

Ein Leben lang gesammelt, gespart, aufgebaut – und am Ende? Kinderlose fragen sich: Wer soll das Vermögen erhalten – und was soll es bewirken? Es kann Herzensthemen stärken, helfen und Projekte ermöglichen. Vorausgesetzt, man regelt es rechtzeitig.

Von Vera Bueller / 4. Mai 2026

Es war kein Lottogewinn – aber es fühlte sich fast so an: Als die Mitteilung des Erbschaftsamts eintraf, ging es um 30,6 Millionen Franken. Und um eine Organisation, die gerade mit finanziellen Herausforderungen kämpfte. Geschäftsführer Martin Kolb von der Pro Senectute Zug wusste zwar, dass ein älteres Ehepaar die Stiftung bedacht hatte, doch die Summe übertraf alle Erwartungen. Das kinderlose Paar wollte damit eine Organisation unterstützen, die sich für ältere Menschen einsetzt.
Mit dem Nachlass Gutes zu tun, wird im Alter oft ein zentrales Thema. «Ob Tierschutz, Armutsbekämpfung oder medizinische Hilfe – vielen gibt es Trost zu wissen, dass ihre Herzensanliegen weiterleben», sagt Martin Kolb. Oft sollen die Angehörigen deshalb nicht alles oder sogar gar nichts erben. Das hat auch damit zu tun, dass die Zahl kinderloser Personen mit der Babyboomer-Generation stark zugenommen hat – und sie besitzt über die Hälfte des Vermögens in der Schweiz. Wohin also mit dem Erbe?

Überraschungen …
Seit 13 Jahren begleitet Lea Moliterni vom Zürcher Roten Kreuz Ratsuchende bei der Nachlassregelung. In dieser Zeit hat sie einen gesellschaftlichen und demografischen Wandel beobachtet: «Es gibt heute mehr Vermögen. Frauen leben länger – und sie sind grosszügiger als Männer. Zugleich wächst die Einsamkeit, der Familienzusammenhalt bröckelt.» Und was rät sie in solchen Fällen? Moliterni lacht. «Zuerst klären wir, ob wirklich keine gesetzlich geschützten Pflichtteilerben vorhanden sind.» Manchmal kommen dabei Überraschungen ans Licht: «Während eines Gesprächs mit einem Ehepaar hat mir der Mann, als seine Frau auf der Toilette war, flüsternd eingestanden, ‹es gibt da noch jemanden in Kanada …›.»
Neben solch diskreten Enthüllungen geht es meist um Formales – und immer wieder um das eigene Leben. «Es ist wie ein Rückspiegel: Was hat mir etwas bedeutet? Was möchte ich über meinen Tod hinaus bewirken?» Entsprechend unterschiedlich sind die Wünsche: Hilfe in Berggebieten, für Tiere oder die Krebsforschung – teils auch verteilt auf mehrere Organisationen.
Drei Wege stehen dafür offen: Erbeinsetzung, Legat oder die Gründung einer Stiftung. In Zug wurde die Pro Senectute als Alleinerbin eingesetzt – das erleichterte die Abwicklung erheblich. Häufig sind jedoch mehrere Personen beteiligt. Gerade in Patchwork-Familien kann sich die Nachlassabwicklung über Jahre hinziehen, denn eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden. Und ein Erbe ist nicht immer ein Segen: Mit dem Vermögen gehen oft auch Verpflichtungen und Schulden über.

Legate sind einfacher
Wesentlich einfacher ist das Legat, auch Vermächtnis genannt. Dabei wird einer Organisation ein klar definierter Betrag oder ein Gegenstand zugesprochen. Sie wird dadurch nicht automatisch Mitglied der Erbengemeinschaft und trägt darum auch kein Schuldenrisiko – weshalb diese Form von vielen Hilfswerken als Begünstigte bevorzugt wird. Allerdings lässt sich ein Nachlass nicht ausschliesslich über Legate regeln. «Es braucht mindestens einen Erben – und sei er auch nur mit einem Franken bedacht», sagt Lea Moliterni.
Wer sein Testament aufsetzt, sollte auch die steuerlichen Folgen berücksichtigen. Sie sind kantonal geregelt und können hoch ausfallen – vor allem für nicht verwandte Begünstigte. «Insbesondere beim Vererben von Liegenschaften werden Erbschaftssteuern schnell problematisch», sagt Marc’Antonio Iten, Erbschaftsexperte bei «Dr. Iten, Dudli + Partner». «Die als Erbin eingesetzte langjährige Pflegerin könnte die anfallenden Erbschafts- und Grundstückgewinnsteuern womöglich gar nicht bezahlen – und müsste somit ihr Erbe ausschlagen.» Gemeinnützige Organisationen sind hingegen steuerbefreit.
Und eine Stiftung gründen? «Unter einer Million Franken macht die Gründung einer eigenen Stiftung wegen der laufenden Verwaltungskosten oft keinen Sinn», sagt Iten. Er empfiehlt stattdessen, im Voraus mit einer bestehenden Organisation eine konkrete Verwendung der Mittel zu vereinbaren. Denn nicht jede Institution ist darauf eingerichtet, Liegenschaften zu übernehmen oder bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie Rosmarie Naef von der SOS-Stiftung des Beobachters veranschaulicht: «Wenn wir ein Erbe mit der Bedingung ‹für Kinder in Afrika› erhalten würden, müssten wir es leider ablehnen. Unser Zweck besteht darin, mit Geld in der Schweiz zu helfen.»
Das Zuger Ehepaar hatte rechtzeitig mit Pro Senectute abgeklärt, ob sein Wunsch realisierbar sei. 27 Millionen Franken flossen schliesslich in einen Fonds für «Wohnen im Alter» – um älteren Menschen trotz steigender Mieten ein würdevolles Zuhause zu sichern. Der restliche Betrag stand der Organisation zur freien Verfügung.

Eine Garantie gibt es nicht
Doch wer wacht über den letzten Willen? Nicht jeder Wunsch lässt sich absichern. Wenn eine ältere Frau verfügt, dass ihr Erbe an die Luxuspflege ihres Pudels geknüpft ist, wer kontrolliert das? «Eine Garantie gibt es nicht», sagt Marc’Antonio Iten. «Hier kann ein Willensvollstrecker jedoch eine wichtige Rolle übernehmen. Er ist verpflichtet, die Einhaltung von Auflagen zu überwachen.» Das kann ein Anwalt, eine Bank, ein Treuhänder oder eine Privatperson sein. Wichtig ist auch, den Begünstigten klar zu bezeichnen: «Wir hatten einmal einen Fall, in dem eine Insel im Pazifik einen sechsstelligen Betrag erhalten sollte. Aber der Name der Insel wurde nicht genannt und war im Nachhinein nicht eruierbar», erinnert sich Lea Moliterni.
So oder so ist fachkundige Beratung sinnvoll, zumal viele Hilfswerke persönliche Gespräche anbieten. Und auf der Website «DeinAdieu.ch» lässt sich mithilfe eines kostenlosen Generators eine Testament-Vorlage erstellen. Damit diese rechtsgültig ist, muss sie jedoch vollständig von Hand abgeschrieben, datiert und unterschrieben werden. Jährlich entstehen auf der Plattform mehrere tausend Entwürfe. 17’000 davon hat die Universität Lausanne ausgewertet: Besonders Frauen, Ältere und Kinderlose berücksichtigen gemeinnützige Organisationen.

Spätestens nach der Pensionierung
«Ein Testament ist aber kein Dokument für die Ewigkeit», betont DeinAdieu-Geschäftsführer Nicolas Gehrig. «Alle vier bis fünf Jahre sollte man es überprüfen.» Und damit auch persönliche Dinge regeln – das Bild an der Wand, das Erbstück des Grossvaters oder die Schmetterlingssammlung. «Spätestens mit der Pensionierung sollte man sich damit befassen», so Gehrig. Dennoch verfasst nur ein Viertel der Schweizerinnen und Schweizer ein Testament. Wer nichts verfügt und keine Erben hat, überlässt sein Vermögen dem Staat.
Wie wichtig rechtzeitiges Handeln ist, zeigt ein Fall, den Marc’Antonio Iten schildert: Drei Schwestern, die älteste vermögend, die jüngste auf Sozialhilfe angewiesen. Zuerst starb die Vermögende, zuletzt die Mittellose. «Nach doppelten Erbschaftssteuern, Rückzahlung von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe floss am Ende das verbleibende Geld auch noch an den Staat. – Das war möglicherweise nicht im Sinne der Ältesten.»

Testament: Das Wichtigste in Kürze

  • Vollständig handschriftlich, datiert und unterschrieben – oder notariell beurkundet.
  • Nachträge ebenfalls datieren und unterschreiben.
  • Urteilsfähigkeit beim Verfassen vorausgesetzt (im Zweifel ärztlich bestätigen lassen).
  • Begünstigte klar bezeichnen und Anordnungen müssen dem Zweck der begünstigten Organisation entsprechen.
  • Sicher und auffindbar (!) aufbewahren oder beim Notar/der Gemeinde hinterlegen.
  • Regelmässig überprüfen und bei Bedarf anpassen.
  • Ehepaare verfassen je ein eigenes Testament.
  • Ein Legat ausdrücklich als ein solches bezeichnen.
  • Liegenschaften inklusive Hypotheken vermachen.

Weblinks:
spendenspiegel.ch/
www.deinadieu.ch/
www.beobachter.ch/engagement/sos-beobachter
Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich

Eine Kurzversion dieses Textes ist im "Beobachter" erschienen

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